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Neue Bewilligungspraxis Solaranlagen
Der Kanton St. Gallen und die Gemeinden haben eine vereinfachte Bewilligungspraxis für Solaranlagen erarbeitet. Diese neue Bewilligungspraxis mittels Ampelsystem soll insbesondere eine Vereinfachung für Solaranlagen auf geschützten Kulturdenkmälern und Ortsbildern mit sich bringen. Die Einstufung der Gebiete orientiert sich im Grundsatz am Wert der Dachlandschaften.
Grün
Die grünen Gebiete beinhalten Dachlandschaften mit einem gewissen Wert. Es betrifft insbesondere Ortsbildschutzgebiete und Einzelobjekte von lokaler Bedeutung, Umgebungsschutzgebiete, die unmittelbare Umgebung von Schutzobjekten, wenig sensible kantonale Ortsbilder und Ortsbilder B. Es genügt eine einfache Meldung an die Baubehörde. Die Baubehörde prüft die Einhaltung der nachfolgenden Gestaltungsvorschriften und stellt eine einfache Bestätigung aus. Die Anforderungen nach Art. 32a Raumplanungsverordnung (RPV) sind einzuhalten. Weiter hat der Gemeinderat die folgenden Gestaltungsvorschriften im grünen Bereich festgelegt:
- Full-Black
- Zusammenhängende Flächen
- Klare Formen / Anordnungen – Leerflächen sind mit Blindmodulen zu ergänzen
- Nicht einsehbare Unterkonstruktion / Metall-Profile (Einfassung der Elemente) sind in schwarz auszuführen
- Anlage möglichst flach (max. 20cm Abstand zwischen Dach und Modul)
- First muss zu sehen sein (min. 20cm Abstand zwischen First und Modul)
- Seitlicher Abstand zum Dachabschluss (ca. 50cm Abstand)
Orange
Die orangen Gebiete beinhalten Dachlandschaften mit hohem Wert. Es betrifft insbesondere Einzelobjekte von kantonaler Bedeutung, sensible Ortsbilder von kantonaler Bedeutung mit Erhaltungsziel A und weniger sensible nationale Ortsbilder mit Erhaltungsziel A. In diesen Fällen ist ein Baugesuchsverfahren mit Einbezug der kantonalen Denkmalpflege erforderlich. Aufdach-Anlagen sind neu nicht mehr per se ausgeschlossen.
Rot
Die roten Gebiete beinhalten einzigartige Dachlandschaften. Es betrifft die gestützt auf das Bundesrecht der Bewilligungspflicht unterliegenden Einzelobjekte von nationaler oder kantonaler Bedeutung sowie die sensibelsten Ortsbilder von nationaler Bedeutung. Hier steht die ungeschmälerte Erhaltung der historischen Dachlandschaften im Vordergrund. Daher sind Solaranlagen in der Regel eine zu starke Beeinträchtigung. Ausnahmen sind denkbar für Anlagen, die nicht einsehbar sind. Es ist ein Baugesuchsverfahren mit Einbezug der kantonalen Denkmalpflege erforderlich.
Weiss
Die weissen Gebiete beinhalten die restlichen Gebiete und Objekte ohne Schutzstatus. Es genügt eine einfache Meldung an die Baubehörde, welche eine Bestätigung ausstellt. In diesen Gebieten gibt es keine speziellen Gestaltungsvorschriften.
In welchem Gebiet sich das betroffene Objekt oder Grundstück befindet ist online einsehbar. Die Gebietszuteilungen sind im Geoportal (www.geoportal.ch) ersichtlich. Die einzublendende Karte lautet «Solarenergie Bewilligungspraxis Kt SG».
In diesem Zusammenhang wurde auch das kantonale Formular «Meldung Solaranlagen» überarbeitet. Neu kann auf diesem Formular das betroffene Gebiet ausgefüllt werden.
Wir bitten um Kenntnisnahme der neuen Bewilligungspraxis.
