Am 02.11.2026 wird die biometrische Identitätskarte eingeführt. Nicht biometrische Identitätskarten, die vor der Einführung der neuen biometrischen Identitätskarte ausgestellt werden, werden für Reisen in die EU bis zu ihrem Ablaufdatum gültig sein (maximal zehn Jahre für Erwachsene).
Zukünftig können Bürgerinnen und Bürger je nach Bedarf zwischen den beiden Identitätskarten wählen:
- Für Personen, die innerhalb der EU reisen, wird die biometrische Identitätskarte empfohlen.
- Für Personen, welche die Karte ausschliesslich als Ausweis in der Schweiz benötigen, ist die nicht biometrische Identitätskarte ausreichend.
Die nicht biometrischen Identitätskarten können nach wie vor auf den Wohngemeinden beantragt werden. Das persönliche Erscheinen beim Einwohneramt ist erforderlich. Bei Minderjährigen muss zudem ein Elternteil anwesend sein.
Für die Beantragung sind folgende Unterlagen mitzubringen:
- alte Identitätskarte
- bei Verlust: Original der Verlustanzeige (bei der Polizei zu beantragen)
- Gebühr
Gültigkeitsdauer
- Erwachsene: 10 Jahre
- Kinder: 5 Jahre
Für die biometrischen Identitätskarten und Pässe wenden Sie sich bitte an die die Ausweisstelle des Kantons St. Gallen.